Kostenvoranschlag
Präzise Kostenschätzungen sorgen für transparente Fahrzeugreparaturprozesse
Ob Sie Anspruch auf ein Gutachten haben, hängt von der Schadenshöhe ab!
Es ist völlig verständlich, dass Sie einen unverschuldeten Autounfall so schnell wie möglich hinter sich lassen möchten, sei es durch eine Reparatur oder im Falle eines Totalschadens durch einen Ersatz. Mit der Anforderung eines Kostenvoranschlags verzichten Sie jedoch unwissentlich auf einen Großteil Ihrer Ansprüche bei der bevorstehenden Schadenregulierung.
Ein Kostenvoranschlag für den zu erstellenden Reparaturauftrag in der Werkstatt und Ihre Rechte als Geschädigter sind daher oft nicht die beste Lösung.
- Der Versicherungssachbearbeiter der Gegenseite wird Ihnen das nicht sagen, wir aber schon.
- Doch was, wenn der Lack eines Gebrauchtwagens gar nicht mehr so neu ist? Sie sind sich nach dem Kauf noch unsicher, in welchem Zustand sich Ihr Gebrauchtwagen befindet?
Das Wichtigste zur Schadensermittlung in Kürze:
- Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten über die Bagatellschadengrenze hinaus übernehmen.
- Ein Kostenvoranschlag für ein Auto nach einem Unfall kommt nur in Betracht, wenn der Schaden nachweisbar (!) gering ist (bis 750 €).
- In einem Kostenvoranschlag werden die Reparaturkosten (Stundensätze) und die Kosten für Ersatzteile aufgeführt. Schäden wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Beweissicherung sind nicht enthalten.
- Die Kosten für einen Kfz-Gutachten betragen in der Regel 10 % der Reparaturkosten. Hierfür haftet grundsätzlich die gegnerische Versicherung.