Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen klar beantwortet
Wir beantworten die häufigsten Fragen zu Unfallansprüchen, Fahrzeugberichten und Dienstleistungen und bieten unseren Kunden Klarheit, Anleitung und vertrauensvolle Unterstützung.
1. Warum sollte ich einen unabhängigen Fahrzeuggutachter beauftragen?
Ein unabhängiger Gutachter sorgt für eine unvoreingenommene und genaue Fahrzeugbewertung und hilft Unfallopfern, faire Versicherungsleistungen zu erhalten, ohne Druck von gegnerischen Versicherungsgesellschaften auszuüben.
2. Was kostet Ihr Service für Unfallopfer?
Für Unfallopfer ist unser Service völlig kostenlos. Die Kosten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet, Sie zahlen also weder Vorschüsse noch versteckte Kosten.
3. Hoe snel kan ik een voertuigrapport ontvangen?
Wir bieten eine schnelle Bearbeitung, in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach der Inspektion, und stellen sicher, dass Sie schnell einen professionellen und zuverlässigen Bericht für Versicherungs- oder Rechtszwecke erhalten.
4. Benötige ich für meinen Unfallschaden einen Anwalt?
Nicht immer, aber es kann hilfreich sein, einen zu haben. Über unseren 360°-Unfallservice verbinden wir Sie mit erfahrenen Anwälten, die Sie bei Bedarf bei Ihrem Schadenprozess unterstützen.
5. Welche Fahrzeugtypen bewerten Sie?
6. Können Sie mir bei Gebrauchtwagenchecks helfen?
Ja, unsere Experten führen professionelle Gebrauchtwagenchecks durch, identifizieren versteckte Schäden, sorgen für Transparenz und helfen Käufern, fundierte, sichere und selbstbewusste Kaufentscheidungen zu treffen.
7. Wann bekomme ich mein Geld?
8. Muss ich meine Versicherung informieren?
9. Versicherung zieht von den Schadenskosten die MwSt. ab? Ist des Rechtens?
10. Warum möchte der Gutachter eine Abtrittserklärung? Kann man das bedenkenlos unterschreiben?
11. Darf die Versicherung kürzen, wenn mein Auto nicht „scheckheftgepflegt“ ist?
Ihr Gutachter errechnet Ihnen die Wiederinstandsetzung Ihres Fahrzeugs aufgrund der aktuell geltenden Stundensätze in einer Vertragswerkstatt. Sie haben aber, um Kosten zu sparen, Ihre Inspektionen regelmäßig in einer freien Werkstatt durchführen lassen. Für die Versicherung ist Ihr Auto damit nicht „scheckheftgepflegt“ und das vom Gutachter errechnete Geld wird von der Versicherung gekürzt.
Ein Fahrzeug ist nur „scheckheftgepflegt“, wenn gewährleistet ist, dass sämtliche vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen von einer Fachwerkstatt durchgeführt und entsprechend protokolliert wurden. Eine freie und damit billigere KFZ Werkstatt aufzusuchen, aber später die Preise einer Fachwerkstatt einfordern zu wollen, da sagt die Versicherung – nein.
12. Darf ich mir einen Mietwagen nehmen, während mein Auto repariert wird?
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen.
Alternativ können Sie aber auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Das heißt, Sie verzichten auf den Mietwagen und nehmen lieber das Geld. Die Höhe der Entschädigung wird in aller Regel anhand des Werts Ihres Autos berechnet und beträgt zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.
Mit einer Entschädigung fahren Sie dann besser, wenn die Schuldfrage beim Unfall nicht eindeutig geklärt ist. Sonst laufen Sie später Gefahr, die Mietwagenkosten teilweise selbst zahlen zu müssen.